eAU
Abfrage einer neuen Krankheit
Arbeitgeber rufen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die TaxCloud direkt bei der Krankenkasse ab; das Papierformular entfällt, aber die Krankmeldung des Mitarbeiters (Name, Beginn, Dauer) bleibt Pflicht, wobei der Abruf nicht automatisch, sondern aktiv erfolgen muss.
Zur Abfrage benötigen Sie:
- Die Personalnummer Ihres Mitarbeiters (zu finden in der Lohnabrechnung oder im Lohnjournal)
- Beginn der Krankheit Ihres Mitarbeiters
Ergebnis der Abfrage
Nach Erstellen der Abfrage dauert es bis zu 5 Werktage bis eine Rückmeldung vorliegt. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald diese vorhanden ist.
Der Arbeitgeber erhält auf seine Abfrage diese Informationen nach der eAU-Abfrage
Informationen, die vom Vertragsarzt (Arztpraxis) übermittelt werden:
- “Arbeitsunfähigkeit seit” (Datum), wenn es um eine Erstbescheinigung geht
- Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Datum)
- Wann die AU festgestellt wurde (Datum)
- Bescheinigungsart: Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung
- Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Berufskrankheit (Angabe ja/nein)
- Dem Durchgangsarzt zugewiesen (Angabe ja/nein)
- Sonstiger Unfall, Unfallfolgen (Angabe ja/nein)
Informationen, die bei einem stationären Aufenthalt (Krankenhaus oder Rehamaßnahme) übermittelt werden:
- Tag der Aufnahme (Datum)
- Voraussichtliche oder tatsächliche Dauer der Aufnahme (Datum)
Informationen, die bei einem teilstationären Aufenthalt (Krankenhaus) übermittelt werden:
- Information, dass ein Nachweis vorliegt ohne Angabe eines Zeitraumes
- Informationen, die bei einer ausländischen oder privatärztlichen Bescheinigung übermittelt werden:
Information, dass ein Nachweis vorliegt ohne Angabe eines Zeitraumes